Rürup Rente Vergleich
Die Rürup Rente oder auch in Fachkreisen als Basis Rente bekannt, wurde 2005 neben der Riester Rente als weitere Anlageform der Staatlich geförderten Altersvorsorge eingeführt.Als Zielgruppe für die Rürup Rente, waren in der Regel Selbstständige, Freiberufler oder Angestellte mit einer hohen Steuerlast, um ihnen die Möglichkeit zu geben eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen die Steuerlich begünstigt ist. Die Rürup Rente gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge Produkte, im Grunde genommen orientieren sich die Leistungen der Rürup Rente an die gesetzliche Rentenversicherung. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die gesetzliche Rentenversicherung ein umlagefinanziertes System ist und die Rürup oder Basis Rente ein kapitalgedeckt finanziertes System ist. Beim Abschluss einer Rürup Rente sollte jedem bewusst sein, dass es keine Möglichkeit gibt, sich dass Kapital auf einmal auszahlen zulassen. Das Kapital wird zu Rentenbeginn als monatliche Rente ausgezahlt. Es gibt derzeit drei Anlagevarianten für die Rürup Rente, die Klassische Rentenversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung und den Fondssparplan. Die Beiträge zur Rürup Rente sind bis 2025 gestaffelt absetzbar. Bei Einführung 2005 lag der Steuerlich absetzbare Anteil bei 60 %, dieser steigt jedes Jahr um 2 % an, bis 2025 wo dann die Rürup Rente zu 100 % absetzbar ist. Der maximale Höchstbeitrag der Steuerlich absetzbar ist, liegt bei 20.000 € jährlich für Singles und 40.000 € für verheiratete. Dabei zu berücksichtigen ist, dass der Höchstbeitrag, erst 2025 zu 100 % steuerlich berücksichtigt wird. Bei der Besteuerung der Rentenleistung, wurde ebenso eine Staffelung eingeführt. Ist der Rentenbeginn in 2005, so ist der zu versteuernd Anteil der Rentenleistung bei 50 %, dieser steigt bis 2025 um jeweils 2 % an. Ab 2025 bis 2040 steigt der zu versteuernde Anteil um jeweils 1 % an, so ist die Rentenleistung aus der Rürup Rente 2040 zu 100 % zu versteuern. Da die Rürup Rente frühestens mit dem 60. Lebensjahr, in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt werden kann, handelt es sich bei dem Kapital laut Sozialgesetzbuch um nicht verwertbares Vermögen und ist somit Harz IV sicher. Es besteht die Möglichkeit, die Rürup Rente mit Zusatzversicherung wie z.B. einer Hinterbliebenen Versorgung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen um weitere Risiken abzudecken. Um für sich selbst die geeignetste Anlageform zu finden, ist es Ratsam vor Abschluss einen Rürup Rente Vergleich durch zuführen, um die verschiedenen Produkte und Versicherer zu Vergleichen.
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