Riester Rente Vergleich − Riestern sie jetzt mit!

Die Riester Rente wird immer beliebter, bereits über ein achtel der Bundesbürger haben sich seit 2002 für die staatlich geförderte Altersvorsorge entschieden und die Zahl der Riestersparer steigt von Monat zu Monat an. Die Riester Rente wurde 2002 aufgrund der Rentenreform 2000/2001 auf dem Markt eingeführt. Durch die Rentenreform wurde beschlossen, dass Rentenniveau des Eckrentners von 70 Prozent auf 67 Prozent herabzusetzen. Laut renommierter Zeitschriften, sollte jeder Bürger der zum förderfähigen Personenkreis gehört, die Vorteile in form von Zulagen und Steuervorteilen für sich nutzen und eine Riester Rente abschließen.

Die Riester Rente wird durch die so genanten Zulagen vom Staat gefördert. Bei Einführung der Riester Rente wurde sie mit einer so genannten Riestertreppe versehen wodurch die staatlichen Zulagen und der maximal förderfähige Beitrag von 2002 bis 2008 alle 2 Jahre gestiegen ist. Seit 2008 erhält jeder der zum förderfähigen Personenkreis gehört, jährlich eine Grundzulage von 154 € und für jedes Kind was Kindergeldberechtigt ist 185 €, so fern er der Anleger 4 % des Sozialversicherungspflichtigen Vorjahres Bruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in die Riester Rente investiert. Es gab in der zwischen Zeit noch positive Änderung bezüglich der Kinderzulagen und für Berufseinsteiger. Die Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind wurde von 185 € auf 300 € jährlich aufgestockt. Berufseinsteiger die sich vor Ihrem 25 Lebensjahr für die staatlich geförderte Altersvorsorge entscheiden, erhalten eine einmalige Extrazulage von 200 €. Der maximale Beitrag zur Riester Rente, der als Sonderausgaben durch die Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden kann liegt bei 2100 € jährlich abzüglich der Zulagen. Die stattlichen Regelungen der Riester Rente, wie z.B. wer zum förderfähigen Personenkreis gehört, sind im § 10 a des Einkommensteuergesetzt geregelt.


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